OPTISCHE PRÜFUNGEN
Prüfung der optischen Güte
- Scheiben von Sonnenbrillen und Lesebrillen dürfen keine Werkstoff- oder Oberflächenfehler aufweisen, die das Sehen beeinträchtigen könnten; z. B. Blasen, Kratzer, Einschlüsse, matte Stellen, Löcher, Kerben, Risse, Splitter, Wellen usw.
- Optische Korrektheit der Scheiben wird erzielt, wenn die Abbildung verzerrungsfrei und realitätsgetreu ist
Prüfung des Tönungsgrades bei Sonnenbrillen
- In Abhängigkeit vom Tönungsgrad müssen die Scheiben von Sonnenbrillen einer der fünf Kategorien zugeordnet werden
- Die Filterkategorie der Sonnenbrille gibt an, für welches Umfeld und welche Wetterbedingungen die jeweilige Sonnenbrille am besten geeignet ist
Anforderungen an Straßenverkehrstauglichkeit
- Lesebrillen sind nicht zum Führen von Fahrzeugen geeignet
- Sonnenbrillen sind zum Autofahren und für den Straßenverkehr geeignet, müssen aber den Filterkategorien 0, 1, 2 oder 3 angehören und zusätzlich folgende Anforderungen erfüllen:
- Erkennung von Signallichtern darf nicht beeinträchtigt sein
- Fahren bei Dämmerung und in der Nacht ist ausschließlich mit Sonnenbrillen Kategorie 0 erlaubt
Prüfung der Brechwerte
- Brechwerte geben die optische Wirkung einer Scheibe an (in Dioptrien)
- Werden bei Lesebrillen und Sonnenbrillen geprüft:
- Lesebrille in gewünschter Dioptrie mit Toleranz von ± 0,12 dpt.
- Sonnenbrillen in „Null-Dioptrie“ (Plan) mit Toleranz von ± 0,12 dpt.
- Bei Lesebrillen: Prüfung der Pupillendistanz (PD)
- Bei Lesebrillen: Um die PD von möglichst vielen Anwendern zu treffen, werden Filtral Brillen mit der Durchschnitts-PD von 63 mm und einer erlaubten Toleranz von ± 2 mm produziert
Weitere optische Prüfungen
- Prismatische Wirkung
- Weitwinkelstreuung
- Homogenität
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