OPTISCHE PRÜFUNGEN

headerbild, optische prüfung gläser

Prüfung der optischen Güte

  • Scheiben von Sonnenbrillen und Lesebrillen dürfen keine Werkstoff- oder Oberflächenfehler aufweisen, die das Sehen beeinträchtigen könnten; z. B. Blasen, Kratzer, Einschlüsse, matte Stellen, Löcher, Kerben, Risse, Splitter, Wellen usw.
  • Optische Korrektheit der Scheiben wird erzielt, wenn die Abbildung verzerrungsfrei und realitätsgetreu ist

Prüfung des Tönungsgrades bei Sonnenbrillen

  • In Abhängigkeit vom Tönungsgrad müssen die Scheiben von Sonnenbrillen einer der fünf Kategorien zugeordnet werden
  • Die Filterkategorie der Sonnenbrille gibt an, für welches Umfeld und welche Wetterbedingungen die jeweilige Sonnenbrille am besten geeignet ist

Anforderungen an Straßenverkehrstauglichkeit

  • Lesebrillen sind nicht zum Führen von Fahrzeugen geeignet
  • Sonnenbrillen sind zum Autofahren und für den Straßenverkehr geeignet, müssen aber den Filterkategorien 0, 1, 2 oder 3 angehören und zusätzlich folgende Anforderungen erfüllen:
    • Erkennung von Signallichtern darf nicht beeinträchtigt sein
    • Fahren bei Dämmerung und in der Nacht ist ausschließlich mit Sonnenbrillen Kategorie 0 erlaubt

Prüfung der Brechwerte

  • Brechwerte geben die optische Wirkung einer Scheibe an (in Dioptrien)
  • Werden bei Lesebrillen und Sonnenbrillen geprüft:
    • Lesebrille in gewünschter Dioptrie mit Toleranz von ± 0,12 dpt.
    • Sonnenbrillen in „Null-Dioptrie“ (Plan) mit Toleranz von ± 0,12 dpt.
  • Bei Lesebrillen: Prüfung der Pupillendistanz (PD)
  • Bei Lesebrillen: Um die PD von möglichst vielen Anwendern zu treffen, werden Filtral Brillen mit der Durchschnitts-PD von 63 mm und einer erlaubten Toleranz von ± 2 mm produziert

Weitere optische Prüfungen

  • Prismatische Wirkung
  • Weitwinkelstreuung
  • Homogenität
     

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